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Beitragsgesuche

Die Dr. Stephan à Porta-Stiftung unterstützt wohltätige und gemeinnützige Institutionen, die benachteiligten Menschen am Rande der Gesellschaft helfen. Im Fokus stehen sozial und gesundheitlich Bedürftige, Menschen mit einer Beeinträchtigung, Suchtkranke, Betagte, Asylsuchende, Migrantinnen und Migranten.

Wer als Empfänger von Beiträgen der Dr. Stephan à Porta-Stiftung grundsätzlich infrage kommt, ist in der Stiftungsurkunde festgelegt. Berücksichtigt werden namentlich Institutionen, die benachteiligten Menschen helfen. Im Vordergrund stehen bedürftige Personen wie sozial und/oder gesundheitlich Benachteiligte, Menschen mit Behinderung, Menschen mit einer Suchtproblematik, Betagte, Asylsuchende, Migrantinnen und Migranten. Die Stiftung unterstützt ausserordentliche Projekte, die den üblichen Rahmen der Tätigkeit der Gesuchsteller sprengen. In der Regel sind dies Umbauten oder Erweiterungsbauten, Anschaffungen besonderer Art oder Vorhaben in den Bereichen Projektentwicklung, Innovation, Evaluation, Organisationsentwicklung, Werbekampagnen usw.

Bedingungen für Beitragsgesuche

Geografische Anforderungen

Die Stiftungsurkunde sieht vor, dass nur Projekte berücksichtigt werden, die grösstenteils den Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt Zürich resp. des Kantons Graubünden zugutekommen.

Ideelle Anforderungen

Bei den Gesuchstellenden muss es sich um juristische Personen wie Vereine oder Stiftungen mit wohltätigem und/oder gemeinnützigem Zweck handeln. Die Gesuchstellenden Organisationen müssen von den Staats- und Gemeindesteuern befreit sein. Berücksichtigt werden vor allem Organisationen, die Menschen helfen und zur Verbesserung von deren Lebensqualität beitragen (z.B. sozial und gesundheitlich Bedürftige, Menschen mit einer Beeinträchtigung, Suchtkranke, Betagte, Asylsuchende, Migrantinnen und Migranten). Institutionen mit kulturellen Zielsetzungen oder Privatpersonen können daher nicht unterstützt werden.

Projekte mit ausserordentlichem Charakter

Im Interesse einer gezielten Unterstützung werden vor allem Projekte unterstützt, die den üblichen Rahmen der Tätigkeit der Gesuchstellenden sprengen und damit den Charakter von ausserordentlichen Ausgaben haben. Infrage kommen z.B. Um- oder Erweiterungsbauten, Anschaffungen besonderer Art oder Vorhaben in den Bereichen Projektentwicklung, Innovation, Evaluation, Organisationsentwicklung oder Werbekampagnen. Beiträge zur Deckung von Betriebsdefiziten werden selbst in begründeten Fällen nur ausnahmsweise und einmalig gewährt. Die Dr. Stephan à Porta-Stiftung übernimmt keine Defizitgarantien. Zudem werden keine Projekte unterstützt, die bereits realisiert sind.

Vorgehen bei der Einreichung von Beitragsgesuchen

Beitragsgesuche für die Stadt Zürich können ausschliesslich auf elektronischem Weg eingereicht werden. Die Eingabeperiode ist jeweils zwischen dem 1. Dezember und dem 1. März. Das Formular ist nur in dieser Zeit online.
Beitragsgesuche für den Kanton Graubünden sind jeweils bis Ende Dezember direkt beim Kantonalen Sozialamt Graubünden, Abteilung Beiträge, Grabenstrasse 8, 7001 Chur einzureichen.

Über Berücksichtigung oder Ablehnung eines Beitragsgesuchs entscheidet der Stiftungsrat abschliessend im Frühsommer, sodass die Gesuchstellenden spätestens Ende Juni informiert werden. Für die Beurteilung der Beitragsgesuche haben der Stadtrat von Zürich bzw. der Regierungsrat von Graubünden das Vorschlagsrecht. Allfällige Zuwendungen müssen zweckgebunden im Sinne des eingereichten Gesuchs verwendet werden. Bei Beiträgen ab 20’000 Franken ist nach Abschluss des Projekts unaufgefordert ein Schlussbericht einzureichen. Alle berücksichtigten Gesuchsteller werden online namentlich erwähnt. Institutionen können innerhalb von zehn Jahren maximal fünf Mal berücksichtigt werden.

Das Formular für Beitragsgesuche finden Sie hier
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