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Mit der Stiftung, die
seinen Namen trägt, hat Dr. Stephan à Porta
kurz vor seinem Ableben sichergestellt, dass
der soziale Charakter seines Lebenswerks erhalten
bleibt. Er hat ihr zu diesem Zweck 144 Liegenschaften
im Wert von damals rund 6,5 Millionen Franken
übereignet.
Drei Kreise als Nutzniesser
Der Ertrag dieser Häuser,
die das Stiftungsvermögen verkörpern, kommt
gemäss dem Zweckparagraphen der Stiftungsurkunde
vom 19. Mai 1945 wohltätigen und gemeinnützigen
Institutionen zugute. Diese werden gemäss
einem Schlüssel, der noch vom Stifter selber
festgelegt worden ist, vom Zürcher Stadtrat
und der Regierung des Kantons Graubünden vorgeschlagen.
Auf Zürich entfällt ein Anteil von 65% und
auf Graubünden von 20%. Zu gleichen Teilen
– je 5% – werden mit dem gleichen Zweck die
Zürcher Kirchgemeinden Grossmünster und Neumünster
sowie Ftan, die Heimatgemeinde von Stephan
à Porta, bedacht. Nicht unterstützt werden
Institutionen mit kultureller Zielsetzung.
Allerdings sind diese Zahlungen nicht der
einzige Zweck der Stiftung. Wichtig – und
für die Geisteshaltung des Stifters bezeichnend
– ist auch die in einem anderen Paragraphen
eingeflochtene Bestimmung, dass «die Mieten
so festzusetzen sind, dass sie im allgemeinen
gegenüber anderen vergleichbaren Wohnungen
in der Stadt Zürich noch als vorteilhaft angesprochen
werden können».
In der ursprünglichen Fassung waren zudem
die Vorsorge-Interessen der damaligen Mitarbeiter
geregelt. Da die Stiftung, wie Stephan à Porta
festhielt, «einen grossen Teil meines Betriebes
übernimmt, wünsche ich, dass sie als vorbildlicher
Arbeitgeber ihre zukünftigen Angestellten
und Arbeiter bei Invalidität oder Erreichung
der Altersgrenze pensioniert.» Damit hat der
Stifter die Personalvorsorge in einer Zeit
verwirklicht, als das noch keineswegs selbstverständlich
war und weder eine AHV noch eine IV bestand.
Schwierige Aufgaben erfolgreich
gemeistert
So grossartig das Vermächtnis
war, das die Stiftung übernehmen durfte, so
schwierig war die Aufgabe, die sich ihr stellte,
als sie am 1. Januar 1946 die Tätigkeit aufnahm.
Um dem Anliegen des Stifters gerecht zu werden,
hatte sie sich vor allem um die Wahrung der
Substanz zu kümmern. Das war insofern wichtig,
als die Erträge und damit der Zweck der Stiftung
auf die Dauer nur gesichert werden konnten,
wenn sich die Häuser in einem guten Zustand
befanden. Dem war anfänglich jedoch nicht
so!
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