Mit der Stiftung, die seinen Namen trägt, hat Dr. Stephan à Porta kurz vor seinem Ableben sichergestellt, dass der soziale Charakter seines Lebenswerks erhalten bleibt. Er hat ihr zu diesem Zweck 144 Liegenschaften im Wert von damals rund 6,5 Millionen Franken übereignet.


Drei Kreise als Nutzniesser

Der Ertrag dieser Häuser, die das Stiftungsvermögen verkörpern, kommt gemäss dem Zweckparagraphen der Stiftungsurkunde vom 19. Mai 1945 wohltätigen und gemeinnützigen Institutionen zugute. Diese werden gemäss einem Schlüssel, der noch vom Stifter selber festgelegt worden ist, vom Zürcher Stadtrat und der Regierung des Kantons Graubünden vorgeschlagen. Auf Zürich entfällt ein Anteil von 65% und auf Graubünden von 20%. Zu gleichen Teilen – je 5% – werden mit dem gleichen Zweck die Zürcher Kirchgemeinden Grossmünster und Neumünster sowie Ftan, die Heimatgemeinde von Stephan à Porta, bedacht. Nicht unterstützt werden Institutionen mit kultureller Zielsetzung.




Allerdings sind diese Zahlungen nicht der einzige Zweck der Stiftung. Wichtig – und für die Geisteshaltung des Stifters bezeichnend – ist auch die in einem anderen Paragraphen eingeflochtene Bestimmung, dass «die Mieten so festzusetzen sind, dass sie im allgemeinen gegenüber anderen vergleichbaren Wohnungen in der Stadt Zürich noch als vorteilhaft angesprochen werden können».

In der ursprünglichen Fassung waren zudem die Vorsorge-Interessen der damaligen Mitarbeiter geregelt. Da die Stiftung, wie Stephan à Porta festhielt, «einen grossen Teil meines Betriebes übernimmt, wünsche ich, dass sie als vorbildlicher Arbeitgeber ihre zukünftigen Angestellten und Arbeiter bei Invalidität oder Erreichung der Altersgrenze pensioniert.» Damit hat der Stifter die Personalvorsorge in einer Zeit verwirklicht, als das noch keineswegs selbstverständlich war und weder eine AHV noch eine IV bestand.



Schwierige Aufgaben erfolgreich gemeistert

So grossartig das Vermächtnis war, das die Stiftung übernehmen durfte, so schwierig war die Aufgabe, die sich ihr stellte, als sie am 1. Januar 1946 die Tätigkeit aufnahm. Um dem Anliegen des Stifters gerecht zu werden, hatte sie sich vor allem um die Wahrung der Substanz zu kümmern. Das war insofern wichtig, als die Erträge und damit der Zweck der Stiftung auf die Dauer nur gesichert werden konnten, wenn sich die Häuser in einem guten Zustand befanden. Dem war anfänglich jedoch nicht so!


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© à Porta-Stiftung, last Update 22. November 2005